Wer bei google das Suchchwort „Kuffar? (Ungläubiger) eingibt, wird über eine Million Treffer erhalten. Für viele Muslime ist das ein Teil ihres dichotomen Weltbildes, hier die guten Gläubigen, dort die Ungläubigen. Wenn man Glück hat, wird man auf einigen dieser Seiten noch Hinweise auf das „Volk des Buches“ finden. Damit werden Juden und Christen gewisse Sonderkonditionen eingeräumt, die sie erhalten, weil sie ebenfalls eine Schrift als Offenbarung Gottes bekennen. Im übrigen finden sich häufig mehr oder wenige krude Seiten, die beschreiben, wie im Jihad (hier verstanden als Kampf gegen die Ungläubigen) im Alltag, aber auch im offenen Krieg gegen die „Kuffar? vorzugehen sei.
Nach dem Anschlag auf das Bataclan, nach Nizza, Berlin und neuerdings Manchester muss sich der europäische Mehrheitsislam die Frage gefallen lassen, wie er mit dieser Unterscheidung von Recht- und Ungläubigen in Zukunft umzugehen gedenkt. Ist es doch dieser Begriff, mit dem islamistische Terroristen diverser Provinienzen ihre Anschläge rechtfertigen.
Wenn es tatsächlich um einen friedlichen Umgang, vielleicht sogar um ein bereicherndes Zusammenleben zwischen Christen, Muslimen, Juden, Jesiden, Hindus, Buddhisten, Nicht-Gläubigen usw. gehen sollte, muss dieser Begriff aufgegeben werden.
Letztlich unterscheidet er sich nicht von der Nazi-Ideologie, die u.a. Juden, Roma, Behinderten das Lebensrecht absprach. Der „Ungläubige? dieser Zeit wurde nur „Untermensch? genannt.
Ebenso dürfen Menschen, die sich vom Islam abwenden, nicht als Apostaten verfolgt oder gar getötet werden. Auch die aggressive Mission von Muslimen („Lies!? und andere Salafistenvereinigungen) sollte auch innerhalb der muslimischen Community auf ihre Berechtigung kritisch befragt werden.
Ziemlich rasch könnte und sollte im Gegenzug islamischen Gemeinden, die sich auf Deutschsprachigkeit und Anerkennung des Grundgesetzes verständigen können, die gleichen steuerlichen Vorteile gewährt werden wie anderen Religionsgemeinschaften auch. Dort, wo friedfertige Muslime Einfluss auf ihnen entgleitende Jugendliche oder auch Erwachsene ausüben, muss der Staatsschutz nicht eingreifen. Von dem wünsche ich mir, dass er auf das militante Islamistenmilieu genauer guckt.