Vor kurzem wurde in erster Instanz die Klage eines Opfers sexualisierter Gewalt gegen das Erzbistum Köln zurückgewiesen. Die Klägerin war mit Billigung eines Vorgängers von Kardinal Woelki in den Haushalt eines Priesters gegeben worden und wurde über Jahre sexuell missbraucht. Die Folgen waren zwei Schwangerschaften und eine Abtreibung. Die Klägerin hatte maßvolle 850.000 € als persönliche Kompensation gefordert. Ein letztinstanzliches Urteil steht noch aus.
Jeder Mensch mit Restbeständen von moralischem Urteilsvermögen wird hat sich auf die Seite von Frau F. gestellt haben. Die Kommentare hier im Lokalblatt Kölner Stadtanzeiger waren der Sache angemessen. Joachim Frank sprach am 3.7.25 von einem „Moralische(n) Totalausfall” des Erzbistums. Er wies auf die absurde Argumentation des Erzbistums hin, die zwischen einer Amts- und einer Privatperson Ue. unterscheiden wollte. Nur der Privatperson Ue. sei der sexuelle Missbrauch anzulasten. Das Ue. Stunden vor und nach dem Beischlaf mit seiner Schutzbefohlenen als Priester auftrat? Nebbich.
Diese Argumentation hat in Köln viele mit Recht in Rage gebracht. Man sollte von Kirchenleuten an dieser Stelle eigentlich Demut erwarten. Das ist aber nicht das Ding von Woelki und seiner Kamarilla. Frank Hüppelshäuser, Amtsleiter von Woelki, sprach allen Ernstes von einer „menschenverachtende(n)“ Berichterstattung. Da bleibt mir die Spucke weg und Woelki reiht sich ein in die Liste der Menschen mit „reality distorsion“, einer chronisch fehlerhaften Realitätswahrnehmung.
Mein Bild dazu: Jesus hat, wie in Mt 21,12 dargestellt, angesichts einer verdinglichten und entfremdeten Religion die Händler und Geldwechsler aus dem Tempel getrieben. Ein Reinigungsakt. Das müsste genau so mit einem halsstarrigen Woelki passieren. Dass sich Jesus unter uns materialisiert und diesen Job übernimmt? Eher unwahrscheinlich. Gott wirkt durch die Menschen: Also sind wir gefordert.
Es gibt übrigens Diözesen in Deutschland, von denen Köln definitiv etwas lernen kann. Ich habe letztens als Lektor im Bistum Speyer eine Vermeldung machen dürfen, in der auf eine Veranstaltung zur „queersensiblen Pastoral” hingewiesen wurde.
